Information zum Beschränkten Bauschutzbereich nach §17 LuftVG für den Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach
Für den Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach ist ein Bauschutzbereich (BSB) nach §17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bestimmt. Somit bedarf die Errichtung von Bauwerken, die in diesem Bereich liegen, ab einer bestimmten Bauhöhe der vorherigen Zustimmung der Luftfahrtbehörde. Die Zustimmungspflicht gilt sinngemäß auch für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte.
Warum ist der Bauschutzbereich erforderlich?
Ein Bauschutzbereich dient der Hindernisüberwachung für Flugplätze. Weil der Flugplatzbetreiber sicherzustellen hat, dass die Verkehrsanlage sicher ist und in vollem Umfang ihrer Aufgabe der Öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommen kann, ist es wichtig, dass Aufsichtsbehörde und Betreiber des Flugplatzes frühzeitig in Planungsprozesse involviert werden.
Das bedeutet nicht, dass in diesem Bereich nicht gebaut werden darf, sondern lediglich, dass man je nach Bauhöhe für bestimmte Vorhaben neben einer baurechtlichen Genehmigung u.U. auch eine luftrechtliche Genehmigung benötigt.
Hierbei soll die Planungsfreiheit der umliegenden Kommunen möglichst wenig beeinträchtigt und gleichzeitig ein frühzeitiger Informationsfluss für Betreiber und Aufsichtsbehörden in den flugbetrieblich wichtigen Bereichen gewährleistet sein.
Deswegen sind im Bauschutzbereich folgende Bauhöhen festgelegt, ab denen eine luftrechtliche Genehmigung erforderlich ist:
- Innerhalb der grün umfassten Fläche soll der erweiterte BSB ab einer Höhe von 100m über Flugplatzbezugspunkt (117,50m über Meeresspiegel (NN)), mithin ab 217,50m NN gelten
- Innerhalb der gelb umfassten Fläche soll der erweiterte BSB ab einer Höhe von 45m über Flugplatzbezugspunkt, mithin ab 162,50m NN gelten.
- Innerhalb des orange markierten Bereichs, der auch heute schon die wichtigsten An-/Abflugbereiche und Hindernisbegrenzungsflächen darstellt, soll der erweiterte BSB ab 25m über Flugplatzbezugspunkt, mithin ab 142,50m NN gelten.
- Innerhalb des rot umfassten Bereichs, der sich bis auf den äußersten westlichen Teil innerhalb des bereits genehmigten BSB gemäß §17 Abs. 1 LuftVG befindet, soll die Beschränkung wie bisher ab dem Boden beginnen.
Nachfolgend finden Sie einen Lageplan, der den Bauschutzbereich mit den unterschiedlich festgelegten Untergrenzen darstellt.
Wir möchten Sie damit transparent über unser Vorhaben informieren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.